Sicheres Forderungsmanagement für Autohäuser und Kfz-Betriebe

Wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt ist das ärgerlich, denn zum einen will man den Kunden als solchen behalten und zum anderem will man wegen offenen Rechnungen nicht in einen Liquiditätsengpass geraten. Kein Kfz-Betrieb oder Autohaus verschickt Zahlungsaufforderungen und Mahnungen gerne und dennoch muss es manchmal gemacht werden. Aber wir sieht ein Forderungsmanagement im Autohaus und Kfz-Betrieb aus?

Inkasso im Autohaus und Kfz-Betrieb

Bei Entgeltforderungen ist geregelt, dass der Schuldner automatisch spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und deren Fälligkeit in Verzug gerät, sofern es sich bei dem Schuldner um keinen Verbraucher handelt (§ 286 Abs. 3 BGB). Ist der Schuldner Verbraucher, dann tritt diese Folge nur dann ein, wenn er in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Rechnungszugangs unsicher ist, dann kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

Einschaltung Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt

Mit Eintritt des Verzugs haben Autohäuser und Kfz-Betriebe die Möglichkeit, fremde Hilfe für die Einziehung der Forderung in Anspruch zu nehmen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt dann i.d.R. der Schuldner. Eine Auslagerung des Forderungsmanagements ist für viele Betriebe der Automobilbranche erstrebenswert, da die eigenen Einziehungsbemühungen eben nicht bezahlt werden und erfahrungsgemäß (leider) auch weniger wirkungsvoll sind.

Freundlicher Umgang mit Kunden

Autohäuser und Kfz-Betriebe möchten im engen Wettbewerb keinen Kunden an die Konkurrenz verlieren. Daher muss eine gute Gesprächsatmosphäre mit dem Kunden geschaffen werden. Nur im vertrauensvollen Dialog kann offen über momentane Zahlungsschwierigkeiten, mögliche Einwendungen oder Missverständnisse geredet werden. Verhandlungsgeschick, freundlicher Umgang mit Kunden und fundierte rechtliche Kenntnisse sind dabei die Grundlage des Erfolges.

Gerichtliche Maßnahmen

Sollte trotz aller außergerichtlichen Bemühungen die Forderung nicht realisiert werden, muss durch Wirtschaftsauskünfte, die Information über die Bonität des Schuldners eingeholt und dann entschieden werden, ob gerichtliche Maßnahmen nicht nur rechtlich sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Von großem Vorteil ist es, wenn alle vorgerichtlichen, gerichtlichen (das heißt auch mögliche Klageverfahren) und alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen „aus einer Hand“ durchgeführt werden. Es entsteht dann kein (Informations-)Bruch in der Bearbeitung. Dies gilt insbesondere für höhere und rechtlich schwierigere Forderungen.

Wenn Sie Hilfe bei Ihrem Forderungsmanagement brauchen oder dieses gerne outsourcen wollen, so können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden. Rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns. Oder informieren Sie sich hier.

 

Kommentare

  • Emma

    Ich gebe das Forderungsmanagement gern an einen externen Dienstleister ab. Meine Kunden sollen zahlen, aber Zeit und Nerven will ich dafür nicht aufwenden. Mir wäre es ganz lieb, wenn immer alles glatt laufen würde.

    1. April 2019 um 09:08 Uhr | Antworten

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