Werden in einem eBay-Inserat „passende“ Felgen für den Fahrzeugtyp Mercedes W207 angeboten, ist das eine Zusicherung, dass die Felgen ohne Weiteres von dem entsprechenden Fahrzeugtyp genutzt werden können, ohne dass dafür ein besonderes Zulassungsverfahren nötig ist.
Die Beschreibung „passend“ bedeutet nicht, dass es rein technisch gesehen möglich ist, die entsprechenden Felgen zu montieren. Ist noch eine gesonderte Zulassung für die Felgen vorgeschrieben, ist auch ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss rechtlich unerheblich. Nach dem Urteil des Amtsgericht München muss der Verkäufer die Felgen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Urteil AG München 18.10.2017; 242 C 5795/17.