Mangels Zeugen ist der positive Nachweis bei einer Unfallmanipulation bei Gericht oftmals nicht möglich. Das OG Düsseldoft zeigte in dem betreffenden Fall jedoch auf, dass eine Unfallmanipulation auch mit Indizien geführt werden kann.
Unfallbeteiligte kennen sich
Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Unfallbeteiligten gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgeschädigten und zunächst auch im Prozess wahrheitswidrig angegeben, sich vor dem Unfall nicht gekannt zu haben. Neben weiteren Unwahrheiten zum Unfallhergang fiel besonders auf, dass es sich bei dem beschädigten Wagen um ein hochwertiges (Porsche Panamera) Fahrzeug handelte. Der Unfallverursacher hingegen fuhr einen nahezu wertlosen Kleinwagen. Diese Angaben berechtigten die Haftpflichtversicherung dazu, von einem manipulierten Unfall auszugehen und jegliche Ersatzleistungen zu verweigern.
Ein starkes Indiz für die Unfallmanipulation sei gewesen, dass die Unfallbeteiligten sich vor dem Unfall vor dem Porsche Panamera fotografieren ließen und das Foto bei Facebook hochgeladen haben.
Das OLG fällte das Urteil zu Gunsten der Versicherung. Demnach bleibt der Schädiger auf den Unfallkosten sitzen.
OLG Düsseldorf, Urteil, 20.02.18 1 U 59/17.