Externer Datenschutzbeauftragter für Autohäuser

Seit 25. Mai 2018 gelten die neuen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes. Auch Autohäuser und Werkstätten stehen nun vor der Pflicht den Auflagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in vollem Umfang nachzukommen.

In Autohäusern und Werkstätten werden bei einer Vielzahl von Prozessen personenbezogene Daten verarbeitet. Dies geschieht durch die Nutzung von Kundendaten für Aufträge, Hinweise zu Inspektionsterminen, die Unterlagen für die Kreditwürdigkeit beim finanzierten Autokauf, Zufriedenheitsabfrage nach Werkstattbesuch, die Videoüberwachung der Ausstellungsfläche etc..
Hier müssen datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden, um die eigene Haftung zu vermeiden.

Wir wissen, dass die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzrichtlinien eine große Last darstellen kann. Bei den meisten Autohäusern fehlt es sowohl am rechtlichen Know-how, als auch an den personellen Ressourcen, um den Datenschutz im Autohaus so aufzustellen, dass das Unternehmen vor kostspieligen Abmahnungen oder drohenden Bußgeldern sicher ist. Wir helfen Ihnen! Wir übernehmen für Sie die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten und Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.

 

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Datenschutzbeauftragter für die Automobil-Branche– Zukunft sichern!

Als kompetenter Partner der Automobil-Branche stehen wir Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter zu Verfügung. Wir kennen die Besonderheiten, die beim Datenschutz in Autohaus und Werkstatt bestehen. Unsere Dienstleistung deckt die Bedürfnisse des Autohauses im Bereich Datenschutz umfassend ab. Wir bieten einen praktischen und preiswerten Ansatz, der Sie schnell und unkompliziert unter das Radar der Datenschutzbehörde holt und wirksam vor Abmahnungen aufgrund von offenkundigen Versäumnissen schützt.

Unser wohl wichtigstes Leistungsmerkmal ist dabei, dass wir für Ihr Autohaus als externer Datenschutzbeauftragter offiziell mit Zertifikat bestellt werden und damit für die Datenschutzbelange Ihres Autohauses zuständig und verantwortlich sind. Diese Bestellung wird bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde angemeldet.

Zu den Kernaufgaben des Datenschutzbeauftragten zählen:

  • Prüfung bzw. Sicherstellung des Schutzes der Kunden- und Mitarbeiterdaten vor rechtlich relevantem Missbrauch
  • Erarbeitung von Checklisten für die Überprüfung Ihrer Datenverarbeitungen
  • Bewertung und Einführung geeigneter sicherer technischer und organisatorischer Maßnahmen und Voreinstellungen
  • Prüfung bzw. Sicherstellung der vorgeschriebenen Dokumentation des Datenflusses –> Erstellung Verfahrensverzeichnis
  • Überwachung der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und diesbzgl. Beratung
  • Schulung aller Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten
  • Prüfung von Verträgen mit externen Datenverarbeitern
  • Datenschutz- und Transparenzerklärung für Ihre Webseite
  • Vertretung Ihres Autohauses bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde
  • u.v.m.

Weitere Hinweise zu unserem Leistungsangebot und den Kosten im Bereich Datenschutz erhalten Sie hier.

Durch eine Zusammenarbeit mit unserem Kanzlei ist Ihr Autohaus beim Thema Datenschutz in den besten Händen und zukunftsfähig aufgestellt.

Die aktuelle Diskussion um die EU-DSGVO hat die Sinne von vielen Menschen, privat oder in Unternehmen, geschärft und für den Datenschutz sensibilisiert. Nicht zuletzt auch durch Datenpannen und Praktiken in Unternehmen wie Facebook. Insofern ist es aktuell ein überaus positives Alleinstellungsmerkmal, wenn Sie darauf verweisen können, dass Sie den Datenschutz ernst nehmen und eigens dafür einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Autohaus bestellt haben. Zukünftig wird es ein Makel sein, wenn das nicht der Fall ist.

Machen Sie sich das Know-how und die Erfahrung von unseren Datenschutz-Spezialisten zu Nutze!

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zu Verfügung. Über die Vereinbarung eines persönlichen Gespräches würden wir uns sehr freuen.

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