Datenschutz für Autohäuser
DSGVO im Autohaus – Kunden- und Mitarbeiterdaten effizient schützen
Die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten – beispielsweise von Kunden oder Mitarbeitern – verarbeiten. Die Nichteinhaltung der auferlegten Richtlinien kann zu Abmahnungen führen und die Betroffenen teuer zu stehen kommen. Insbesondere Automobilhändler sind auf die Erhebung persönlicher Daten ihrer Kunden angewiesen – dies reicht von der Speicherung relevanter Kundeninformationen bis hin zur Aufbewahrung von Unterlagen über die Kreditwürdigkeit.
Für die Firmeninhaber ist es deshalb unabdinglich, die DSGVO im Autohaus konform umzusetzen und die Angaben ihrer Kunden sowie Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Um sich dabei nicht im Dschungel der neuen Vorgaben zu verlieren, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer kompetenten Rechtsanwaltskanzlei. Diese übernimmt meist die Rolle eines externen Datenschutzbeauftragten, der sich um die Sicherstellung und fortlaufende Prüfung der DSGVO-Umsetzung im Autohaus kümmert sowie als Ansprechperson für Geschäftsleitung und Angestellte dient.
DSGVO für Automobilhändler
Autohändler sind durch die Richtlinien der DSGVO besonders betroffen. Sie speichern Kundendaten im CRM System (Customer Relationship Management System) ab und die Hallen der Werkstätten sind in vielen Fällen videoüberwacht. Dies alles bringt mit sich, dass im Autohandel verarbeitete personenbezogene Daten geschützt und die betroffenen Personen vorschriftsgemäß darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen – eine entsprechende Einwilligungserklärung muss bei Kunden für jeden einzelnen Nutzungszweck eingeholt werden.
DSGVO für den Automobilhandel
Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung müssen auch bei einer im Automobilhandel betriebenen Website die entsprechenden Vorschriften beachtet und eingehalten werden. Datenbestände, Datenflüsse und Datenverarbeitungsprozesse sollen laut DSGVO ermittelt, dokumentiert und angepasst werden. Zudem benötigt jede Internetseite eine klar und einfach formulierte Datenschutzerklärung, in welcher neben den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten auch alle weiteren notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Im Idealfall wird über einen entsprechenden Hinweis die Einwilligung in die Datenverarbeitung direkt vom Websitebesucher eingeholt. Die Umsetzung der DSGVO im Automobilhandel gestaltet sich für viele Unternehmer schwierig und bedarf deshalb einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema oder die Bestellung eines entsprechenden Datenschutzbeauftragten, der sich um jegliche Belange der korrekten Datenverarbeitung kümmert.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung – was Autohändler beachten müssen
In den meisten Fällen reicht es nicht aus, dass sich der Geschäftsführer allein um die Einhaltung des Datenschutzes kümmert. Sind zum Beispiel mehr als 10 Personen im Unternehmen täglich mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt, muss ein speziell geschulter Datenschutzbeauftragter hinzugezogen werden. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass die Speicherung von Kundendaten nur zum Zwecke der Rechnungsstellung erfolgen darf und diese Daten bei fehlender Einwilligung der betroffenen Person nicht für Werbezwecke genutzt werden dürfen. Dem Kunden soll zudem das Recht eingeräumt werden, seine Informationen jederzeit löschen zu lassen und auf Wunsch Auskünfte über den Zweck der Verarbeitung seiner Daten zu erhalten.
Externer Datenschutzbeauftragter für Autohäuser
Automobilhändler stehen in der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sich mehr als zehn Mitarbeiter ständig mit der Erfassung personenbezogener Daten beschäftigen. Dies betrifft im Autohaus nicht nur die Angaben von Kunden, sondern auch Informationen über Mitarbeiter, welche in der Personalbuchhaltung oder Personalabteilung verarbeitet werden.
Der externe Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Somit vermeidet er die Aussprache von Abmahnungen und kann den Automobilhändler vor teuren Bußgeldern bewahren.
DSGVO im Autohaus –
wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung
Das Thema DSGVO stellt vor allem Autohäuser vor zahlreiche Probleme und erfordert einiges an Expertise, um die rechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß umzusetzen. Konzentrieren Sie sich lieber um Ihr Kerngeschäft und lassen Sie den Datenschutz unsere Sorge sein. Wir übernehmen für Sie die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten und stellen sicher, dass Sie alle Auflagen der DSGVO für Ihr Autohaus erfüllen. Sparen Sie sich Zeit, Nerven sowie unter Umständen hohe Bußgelder und lassen sie auch Ihre Website von uns rechtssicher machen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind jederzeit gerne für Sie da.