Man passt einen Moment lang nicht richtig auf, öffnet die Tür ein Stück zu weit und schon hat man beim Auto nebenan den Lack beschädigt. Eine Bagatelle? Nein, denn auch kleine Schäden können eine Menge Ärger verursachen und müssen korrekt abgewickelt werden – aber wie geht das richtig?
Unübersichtliche Parkplätze, ein Hindernis im toten Winkel oder eine kleine Unachtsamkeit: Kratzer, kleine Dellen und Macken sind schnell verursacht. Diese Schäden lassen sich aber in den meisten Fällen auch genauso schnell wieder beheben. Vorausgesetzt, die Beteiligten halten sich an einige Regeln.
Dazu zählt, dass der Schadenverursacher sich nicht einfach aus dem Staub macht und Fotos von den Beschädigungen gemacht werden. Wichtig ist es immer die Daten auszutauschen, auch bei kleinen Schäden. Schwieriger gestaltet es sich bei anderen Fragestellungen.
Wie benachrichtige ich den Geschädigten?
Hier gelten die gleichen Regeln wie bei einem gewöhnlichen Unfall. Ist der Geschädigte nicht anzutreffen, ist man laut Paragraph 142 Strafgesetzbuch dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Fahrer zu warten.
Taucht der Fahrer auch dann nicht auf, sollte der Verursacher die Polizei informieren.
Warum reicht ein Zettel oder eine Notiz an der Windschutzscheibe nicht aus?
Auch wenn der gute Wille gezeigt wird macht der Verursacher sich mit einem einfachen Zettel schon strafbar. Der Zettel kann weg fliegen oder von anderen Passanten entfernt werden. Wer sich trotzdem darauf verlässt, riskiert eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht.
Wenn man ein anderes Auto berührt hat, jedoch keinen Schaden erkennen kann, muss man dann trotzdem den anderen informieren?
Ein klares JA. Ein Laie kann den Schaden nicht einschätzen beziehungsweise kann dieser auch gar nicht sichtbar sein. Der Geschädigte muss die Möglichkeit haben, den „Schaden“ zu begutachten. Ist auch er der Meinung, dass nichts passiert ist, kann man es abhaken.
Was ist mit Schäden die zunächst nicht zu erkennen sind?
Im Nachhinein hat der Geschädigte weiterhin die Möglichkeit seine Ansprüche geltend zu machen.
Wird ein Schaden nicht sofort bei der gegnerischen Versicherung gemeldet, verliert man nicht den Anspruch auf Schadenersatz.
Was ist zu tun, wenn der Unfallverursacher keine Versicherungsdaten hat?
Um an die nötigen Daten zu kommen kann man den Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 250 260 0 kontaktieren.
Der Zentralruf benötigt lediglich das Kennzeichen um die nötigen Versicherungsdaten des Unfallgegners zur Verfügung zu stellen.
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