Wird man geblitzt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein entsprechender Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Manchmal kommt es vor, dass der Standort des Radargerätes auf diesem Bescheid nicht exakt angegeben wurde, sondern lediglich der Ort und die Straße. Ist diese Ungenauigkeit ein Grund, Rechtsbeschwerde einzulegen und hat diese Aussicht auf Erfolg?
Rechtsprechung
Nach ständiger Rechtsprechung muss der Standort des Blitzers nicht eindeutig angegeben werden. Dann müssen jedoch zwei andere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Tat muss durch andere Begleitumstände individualisierbar sein.
- Die Tat muss von anderen Delikten abgrenzbar sein.
Dazu können auch Details auf dem Messfoto einbezogen werden, wie zum Beispiel ein markantes Gebäude. Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf ist auch daraus der Standort des Radargerätes ableitbar. Eine Rechtsbeschwerde hätte also nur geringe Aussicht auf Erfolg.