Rettungsgasse als Lebensretter – so verhalten Sie sich richtig
Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele packt nun das Reisefieber. Doch auch wenn viele Corona-Maßnahmen mittlerweile aufgehoben wurden, ist die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiter unsicher, insbesondere im Ausland in den beliebten Urlaubsregionen. Daher verbringen viele ihren Sommerurlaub in der Nähe, an einem Urlaubsort, der mit dem Auto erreichbar ist. Viel Betrieb auf den Autobahnen führt jedoch auch zu Unfällen. In einem solchen Fall, bedarf es schneller Hilfe. Dazu wiederum ist eine Rettungsgasse notwendig. Denn nur mithilfe einer Rettungsgasse kann gewährleistet werden, dass die Rettungskräfte den Unfallort schnellstmöglich erreichen. Werden bei einem Unfall Menschen verletzt, können oft Minuten über Leben oder Tod entscheiden. Aber auch wenn glücklicherweise niemand zu Schaden gekommen ist, kann eine Rettungsgasse dazu beitragen, dass die Unfallstelle schnell geräumt und die Autobahn wieder befahren werden kann.
Und obwohl die Rettungsgasse Leben retten kann, sind viele Autofahrer im Ernstfall überfordert.
Doch wie verhält man sich richtig?
1. Wichtig: Die Rettungsgasse muss bereits dann gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät. Reagiert man erst, wenn Blaulicht zu sehen ist, stehen die Autos bereits so dicht, dass erst aufwendig rangiert werden müsste.
2. Die Rettungsgasse wird zwischen dem linken und den übrigen rechten Fahrspuren gebildet. Das heißt, dass das Auto auf dem linken Streifen so weit wie möglich nach links fährt. Die Fahrzeuge auf dem bzw. den mittleren und dem ganz rechten Fahrstreifen fahren im Gegensatz dazu so weit wie möglich nach rechts.
3. Der Standstreifen darf auch weiterhin nicht befahren werden und muss für Pannenfahrzeuge freigehalten werden.
4. Auch wenn bereits ein Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, darf nicht auf die eigene Spur zurückgefahren werden. Oft kommen mehrere Einsatzfahrzeuge zeitversetzt am Unfallort an.
Hinweis: Wird keine Rettungsgasse gebildet, obwohl der Verkehr stockt, kann ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro verhängt werden. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
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