Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V.

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Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V.

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Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V.

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Haben Sie eine Abmahnung des Deutsche Umwelthilfe e.V. erhalten?

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. fällt mit massenhaften Abmahnungen von angeblichen Wettbewerbsverstößen im Internet und in Ladengeschäften gegenüber Autohändlern und KFZ-Betreiben auf.

Wer ist die Deutsche Umwelthilfe?

Die Deutsche Umwelthilfe ist ein gemeinnütziger Verein und eine nichtstaatliche Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Sie ist ein klageberechtigter Verbraucherschutzverband nach dem Unterlassungsklagengesetz. Außerdem hat sie aus dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz das Recht zur Verbandsklage und ist als gemeinnützig anerkannt. Der Verein ist damit berechtigt, bei Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und andere Verbraucherschutzgesetze auf Unterlassung zu klagen. Die Deutsche Umwelthilfe ist damit rechtlich dazu berechtigt, Abmahnungen in solchen Fällen zu versenden und Verstöße gegen die genannten Gesetze zu rügen.

Mit dem Abmahngeschäft nimmt die Deutsche Umwelthilfe Millionenbeträge ein. 2014 waren es 2,3 Millionen Euro. Allein im Jahr 2015 hat die Deutsche Umwelthilfe 1265 Abmahnungen und 438 Gerichtsverfahren geführt. Das Geld darf der Verein behalten, da er im Interesse der Allgemeinheit klagt.

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Was die Deutsche Umwelthilfe abmahnt

In der Vergangenheit mahnte die Deutsche Umwelthilfe insbesondere vermeintliche oder tatsächliche Verstöße gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ab oder ging gegen Immobilienmakler wegen Verstößen gegen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) oder die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) vor. Auch bei Übersichtsseiten in Web-Veröffentlichungen ist darauf zu achten, dass die Pflichtangaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen mit angegeben werden. Auch scheinbare Kleinigkeiten werden gerügt. So z.B. die Schriftgröße der notwendigen Hinweise und deren Platzierung in Anzeigen oder fehlende Hinweise beim Teilen von Artikeln in sozialen Netzwerken.

Mit der Abmahnung wird in der Regel

• die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und
• die Erstattung von Abmahnkosten gefordert.

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Wie sollen Sie sich verhalten?

Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Sie geben damit ein strafbewehrtes Versprechen ab, in Zukunft die abgemahnten Verstöße nicht erneut zu begehen. Die Deutsche Umwelthilfe kontrolliert solche Verstöße aber konsequent mit einer eigenen Abteilung und in Zusammenarbeit mit einigen Rechtsanwaltskanzleien.

Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Gegenanwälten auf und geben Sie einen etwaigen Verstoß nicht vorschnell zu. Geben Sie keine Erklärungen ab, die zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden könnten.

Die Kanzlei Gräf & Centorbi steht Ihnen als kompetenter Partner bei allen Fragen im Bereich des Wettbewerbsrechts und bei Abmahnungen zur Seite. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und der Zusammenarbeit mit der Automobil Branche.

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