Hier unser Fall:
Ein geschädigter Autofahrer wollte nach seinem Verkehrsunfall, dass die gegnerische Versicherung noch die von der Werkstatt im Rahmen der Instandsetzung in Rechnung gestellten Reinigungskosten und Kosten der Probefahrt bezahlt. Die Kosten wollte die beklagte Versicherung nicht regulieren.
Kosten für Endabnahme und Probefahrt sind zu erstatten
Das Amtsgericht (AG) Konstanz entschied zu Gunsten unseres Mandanten. So musste die beklagte Versicherung die restlichen Kosten für Endabnahme und Probefahrt in Höhe von 68,72 Euro erstatten. Nach dem AG Konstanz handelt es sich hier um Kosten, die im Rahmen einer durchgeführten Reparatur angefallen sind und auch im Gutachten des Sachverständigen berücksichtigt wurden. Der Geschädigte dürfe nicht mit Kosten belastet werden, deren Entstehung seinen Einflussmöglichkeiten entzogen ist und die ihren Grund darin haben, dass die Beseitigung des Schadens in einer vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Sphäre stattfinden muss. Sobald der Geschädigte den Reparaturauftrag erteilt und das Fahrzeug Fachleuten übergibt, ist alles Weitere seinem Einfluss entzogen. Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers.
Immer wieder regulieren Versicherungen entstandene Kosten nicht und das zu Unrecht!
Wir freuen uns über die Entscheidung des Amtsgericht Konstanz.