Ihr Auto wurde bei einer Demonstration oder anderen Randale angezündet oder anderweitig beschädigt und nun fragen Sie sich wer für den Schaden aufkommt?
Welche Versicherung übernimmt was?
Nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung gehen Sie als Autobesitzer in diesem Fall leer aus und bleiben auf dem Schaden sitzen. Diese deckt nur Schäden aus dem Betrieb des versicherten Kfz, welche einem Dritten zugefügt werden.
Wer eine Vollkaskoversicherung hat, hat Glück. Die Versicherung kommt für den Schaden auf, mit Außnahme der Kosten für Reifenschäden. Allerdings darf man auch mit der Vollkasko seine Sorgfaltspflicht nicht verletzen. So könnte die Versicherung die Übernahme des Schadens verweigern, wenn das Auto in unmittelbarer Nähe einer angemeldeten Demonstration geparkt wurde und mit Ausschreitungen zu rechnen war. In Betracht kommt eine quotale Kürzung bis hin zur Nichtzahlung.
Die Schadensumme beläuft sich auf den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert, wird allerdings immer um die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert.
Ausnahme: Wenn der Wagen neu ist und der Vertrag der Versicherung eine Neuwert-Entschädigungsklausel beinhalten, so bekommt man bei Totalschaden den Kaufpreis ersetzt.
Achtung: Wird der Schaden von der Vollkasko übernommen, droht eine Reduzierung des Schadenfreiheitsrabatts, was sich in höheren Beiträgen bemerkbar macht.
Die Teilkaskoversicherung zahlt grundsätzlich bei Glasbruch und Brandschäden – allerdings nur, wenn es sich nicht um Vandalismus handelt.
Polizei benachrichtigen!
Wer sein Auto beschädigt vorfindet, sollte als erstes die Polizei verständigen und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben. Danach sollte die Versicherung informiert und ein Anwalt, der sich um die Regulierung mit der Versicherungen kümmert, eingeschaltet werden.
Wurde ihr Auto beschädigt, Sie haben Ärger mit der Versicherung und brauchen rechtlichen Beistand? Wir helfen gerne!