Der Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls kann durch das Auslesen der Fahrzeugdaten erbracht werden. Die Haftpflichtversicherung eines vermeintlichen Unfallverursachers erfuhr durch das Auslesen den tatsächlichen Unfallhergang. So ergab sich dieser durch ein gezieltes Beschleunigen und ein anschließendes bewusstes Lenken gegen das am Fahrbahnrand geparkte Auto. Damit war die behauptete anderslautende Unfallschilderung widerlegt und die Versicherung musste den Schaden nicht bezahlen.
Urteil des LG Bochum vom 07.11.2016, I-5 O 291/15, jurisPR-VerkR 11/2017 Anm. 2.