Viele Autofahrer waschen ihren Wagen am liebsten in der eigenen Garageneinfahrten oder auf dem eigenen Stellplatz. Mittlerweile ist aber in vielen Städten und Gemeinden die Autowäsche auf dem eigenen Gelände verboten. Und oft gilt dieses Verbot sogar schon für das einfache Abspritzen des Wagens mit klarem Wasser.
Autowäsche verunreinigt Gewässer
Die private Autowäsche mit Gartenschlauch und Putzeimer kann die Gewässer verunreinigen. Es lösen sich auch immer Ölrückstände, Teer und andere Stoffe die ins Grundwasser gelangen. Auch das Putzmittel, das zumeist doch sehr aggressiv ist, verunreinigt das Gewässer und ist umweltschädlich. Autofahrer sollen ihren Wagen in Autowaschanlagen oder auf speziell für die Autowäsche ausgewiesenen Parkplätzen reinigen. Denn dort wird das Abwasser umweltschonend in den Kreislauf eingebracht und die Reinigungsmittel genauer dosiert.
In vielen Städten und Gemeinden ist es zwar ohnehin verboten, das Auto auf unbefestigten Untergründen (wie der gepflasterten Einfahrt) zu reinigen, aber eine deutschlandweit einheitliche Regelung fehlt dazu.
Geldbuße von bis zu 1.000 EUR
Autofahrer sollten sich vor der privaten Autowäsche schlau machen, ob die Autowäsche in ihrer Stadt oder Gemeinde verboten ist, denn sonst begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und können eine Geldbuße von bis zu 1.000 EUR erwarten.
Bei geteerten oder anders versiegelten Flächen gelangt das Schmutzabwasser in die Kanalisation und wird über die Kläranlagen gereinigt. Hier ist die Autowäsche unter Umständen erlaubt. Hier geben die zuständigen Behörden Auskunft.