In der Fastnachts-/Karnevalszeit verkleiden sich viele gerne und um schnell ans Ziel zu kommen, wird dann auch oft das Auto genommen. Aber dürfen Sie sich maskiert hinters Steuer setzen?
Vollmaske verboten
Autofahrer dürfen an den närrischen Tagen maskiert am Steuer sitzen, wenn Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt sind. So ist eine Pappnase mit der Straßenverkehrsordnung meist noch vereinbar, eine Augenklappe oder Vollmaske sind allerdings tabu, da diese die Wahrnehmung beeinträchtigen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 10,00 Euro. Bei einem Unfall kann der Kaskoschutz verloren gehen.
Maskiert geblitzt?
Berufen Sie sich nicht zu schnell darauf den Fahrer aufgrund der Verkleidung nicht bestimmen oder erkennen zu können, denn es kann eine Fahrtenbuchauflage drohen. Demnach ist eine Maske kein lohnenswertes Mittel Bußgelder zu umgehen:
Ab Aschermittwoch gelten dann wieder andere Regeln. Autofahrer dürfen sich nun nicht mehr mit Maske hinters Steuer setzen. Wer dagegen verstößt und geblitzt wird, muss mit höheren Strafen rechnen, da hier Vorsatz unterstellt werden kann.