Unfallflucht: Entzug der Fahrerlaubnis erst ab 2.500 EUR Sachschaden

Die Fahrerlaubnis bei unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann erst ab einem Sachschaden von mindestens 2.500 EUR entzogen werden. Erst ab diesem Betrag liegt ein Sachschaden von bedeutendem Wert im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) vor, so das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Fall vor dem LG Nürnberg-Fürth

Einem Autofahrer wurde wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Der Autofahrer soll nach Zeugenaussagen beim Ausparken aus einem Parkplatz ein anderes parkendes Auto beschädigt haben. Der Sachschaden beläuft sich auf eine Summe in Höhe von ca. 2.100 EUR. Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis legte der Autofahrer Einspruch ein.

Entziehung der Fahrerlaubnis unzulässig

Das LG Nürnberg-Fürth entschied zu Gunsten des Autofahrers. Die Fahrerlaubnis könne nur dann entzogen werden, wenn sich aus der vorgeworfenen Tat ergebe, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Diese Ungeeignetheit ergebe sich u.a. daraus, dass sich der Angeklagte unerlaubt vom Unfallort entferne, obwohl er wissen könne, dass bei dem Unfall ein bedeutender Schaden entstanden ist (§ 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB). Nach dem LG habe der Angeklagte zwar eine Unfallflucht begangen, bei dem Unfall sei aber kein bedeutender Sachschaden verursacht worden. Ein solcher liege erst ab einem Betrag von 2.500 EUR netto vor.

An dem bisherigen Mindestbetrag von 1.800 EUR sei nicht mehr festzuhalten. Eine großzügige Anpassung der Wertgrenze nach oben sei vorzunehmen.

Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28.08.2018, 5 Qs 58/18.

Keine Pauschale Abrechnung nach Mietwagengruppe bei speziellen Fahrzeugen wie PickUps

Ist ein verunfalltes Fahrzeug ein spezielles Fahrzeug, wie ein PickUp mit Doppelkabine und Anhängerkupplung, ein Fahrschulwagen oder ein behindertengerecht ausgestattetes Fahrzeug, kann die gegnerische Versicherung die Mietwagenkosten nicht nach den Preisen für Standardfahrzeuge der Mietwagengruppe, in die das Fahrzeug einzuordnen ist, berechnen.

Weist der Geschädigte, der dieses spezielle Fahrzeug benötigt, nach, dass ein Vermieter im Umkreis ein gleichwertiges Fahrzeug im Angebot hat, sind dessen Preise dem Schadenersatzanspruch zugrunde zu legen.

Amtsgericht Weilburg, Urteil vom 2.5.2018, 5 C 339/17 [5].

Rechnungsprüfung durch Schadengutachter muss erstattet werden

Eine Rechnungsprüfung durch einen Sachverständigen ist nicht Bestandteil des Unfallgutachtens. Der Gutachter kann diese folglich gesondert berechnen. Will die gegnerische Versicherung vom Gutachter eine Rechnungsprüfung, muss diese auch die Kosten dafür erstatten.

AG Plön, Urteil vom 26.07.2018 Az. 73 C 57/18.

Außenstände im Blick behalten

Steuerberatung für Autofahrer

Die Summe der Außenstände in den K&L Betrieben in Deutschland lag 2016 pro Betrieb im Durchschnitt bei 89.178,03 Euro. Dabei war der kleinste offene Posten 662,85 Euro und der größte 715.829 Euro.

An diesen hohen Außenständen wird deutlich, wie wichtig es für die Liquidität des Betriebes ist Rechnungen zeitnah auszustellen und offenen Posten streng zu überwachen.

Tipp: Außenstände im Betrieb sollten nie einen Monatsumsatz übersteigen.

Vielen K&L Betrieben fehlt einfach die Zeit die offenen Buchungen konsequent zu verfolgen. Ein zu nachlässiges Mahnwesen kann sich allerdings negativ auf die Liquidität eines Betriebes auswirken.

Zahlungsaufforderung und Mahnung

Betriebe sollten nicht nur zeitnah und termingerecht alle Rechnungen stellen, sondern deren termingerechte Zahlung auch genau überwachen. Erfolgt die Zahlung nicht im Rahmen der angegebenen Frist, sollte umgehend die erste Mahnung als Zahlungserinnerung, die 2. Mahnung, als ausdrückliche Mahnung und letztendlich die 3. und letzte Mahnung mit Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgen.

Es ist wichtig, dass Betriebe die Höhe ihrer Forderungen immer im Blick behalten. Nur so können sie rechtzeitig gegensteuern, wenn sich zu viele Außenstände häufen und nur so erhalten sie die Liquidität des Betriebes.

Offene Posten in Echtzeit im Blick

Mit unserer Software crashWERK bieten wir für K&L Betriebe eine Vereinfachung und effiziente Gestaltung des Forderungsmanagements. Mit crashWERK können Sie jederzeit ihre offenen Rechnungen verfolgen und erhalten eine sekundenaktuelle Übersicht über die Außenstände. Neben dem Versand von Mahnschreiben, ist auch ein außergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren möglich. Alle Vorteile und Leistungen von crashWERK sehen Sie hier.

Bußgeldbescheid unwirksam, wenn Verstoß nicht genau bezeichnet

Wird dem Betroffenen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, die im Bußgeldbescheid nicht bestimmt genug bezeichnet ist, ist der Bußgeldbescheid unwirksam.

VA 17, 220; VA 18, 31; 5.7.18, 53 OWi 107 Js 8757/18

Bußgeldbescheid erhalten?

Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für eine Verteidigung im Bußgeld-, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und klären Sie gern über mögliche Verteidigungsstrategien auf. Gerne können Sie hier Ihren Bußgeldbescheid direkt einreichen. Wir helfen Ihnen weiter.

Schäden durch abgerissene Antenne in einer Waschanlage

Wenn ein Waschanlagenbetreiber einen Wagen in die Waschanlage fahren lässt, obwohl sein Mitarbeiter bemerkt hatte, dass noch entgegen den allgemeinen Anweisungen die Antenne auf dem Dach befestigt war, so verletzt er damit schuldhaft seine Obhutspflicht gegenüber anderen Kunden, wenn deren Fahrzeug durch die abgerissene Antenne beschädigt wird.

Vorliegender Fall: Mehrere Fahrzeuge wurden in einer Waschanlage verkratzt. Ursache dafür war die Antenne eines Fahrzeugs, das zuvor in der Anlage gewaschen wurde und bei dem die Antenne nicht abmontiert wurde, daraufhin abbrach und sich in den Waschbürsten verhakte.

Nach dem Amtsgericht reiche es nicht dem Fahrer zu sagen, er müsse die Antenne beseitigen. Eine derartige Weisung muss kontrolliert werden. Hier hat der Waschanlagenbetreiber seine Pflicht verletzt und muss für den entstandenen Schaden selbst aufkommen.

AG Dortmund, Urteil 29.5.2018, 425 C 9258/17.

eBay: Verkauf von „passenden“ Felgen

Werden in einem eBay-Inserat „passende“ Felgen für den Fahrzeugtyp Mercedes W207 angeboten, ist das eine Zusicherung, dass die Felgen ohne Weiteres von dem entsprechenden Fahrzeugtyp genutzt werden können, ohne dass dafür ein besonderes Zulassungsverfahren nötig ist.

Die Beschreibung „passend“ bedeutet nicht, dass es rein technisch gesehen möglich ist, die entsprechenden Felgen zu montieren. Ist noch eine gesonderte Zulassung für die Felgen vorgeschrieben, ist auch ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss rechtlich unerheblich. Nach dem Urteil des Amtsgericht München muss der Verkäufer die Felgen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

Urteil AG München 18.10.2017; 242 C 5795/17.

Der E-Scooter im Straßenverkehr

E-Scooter erfreuen sich als Mobilitätsalternative zunehmender Beliebtheit. Bei Klappbaren Sootern reichen zwei Handgriffe und wenigen Sekunden, um den Scooter zu entfalten. Derartige motorisierte Roller haben aufgrund ihrer Fahrgeschwindigkeiten eine hohe Betriebsgefahr und gehören deshalb zu den sind Kraftfahrzeugen.

Zulassungspflicht

Beim Kauf eines E-Scooters sollte darauf geachtet werden, dass dieser für den Straßenverkehr zugelassen ist. Auch wenn viele Hersteller meinen eine Straßenzulassung sei nicht notwendig, unterliegen die Meisten E-Scooter dem Zulassungsverfahren. Nur jene Elektroroller sind von einem förmlichen Zulassungsverfahren ausgenommen, die nach ihrer Funktions- und Bauweise den zwei- oder dreirädrigen Kleinkrafträdern oder vierrädrigen Leichtfahrzeugen gleichgesetzt werden können (Gem. § 3 Abs. 2 der FZV). Nach § 4 FZV dürfen diese auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung vorliegt.

Werden Fahrzeuge, die der Zulassungspflicht nicht unterliegen und für die keine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) erteilt ist, auf öffentlichen Straßen geführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen. Je nach Bauart, Betriebsform und Leistung können diese Fahrzeuge alternativ der Fahrzeugkategorie•Fm/H 25•Leichtmofa oder•Kleinkraftrad (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) zugeordnet werden.

Versicherungspflicht

Der E-Scooter darf im öffentlichen Verkehrsraum nur betrieben werden, sofern eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht und dieser ein gültiges Versicherungskennzeichen führt.

Helmpflicht

Für Elektroroller, die nicht schneller als 20 km/h fahren können, besteht keine Helmpflicht

Bauart verändern

Wird nachträglich die Bauart eines genehmigten Scooters verändert, kann der Versicherungsschutz erlöschen oder im Schadensfall ein Regressanspruch des Versicherers aufleben.

Wichtig zu wissen: Hohe Bußgelder drohen, wenn der E-Scooter auf Gehwegen gefahren wird, wenn keine erforderliche Prüfbescheinigung oder ein Führerschein vorliegt oder dieser ohne Versicherungsschutz oder ohne Typgenehmigung/ Einzelgenehmigung im öffentlichen Straßenverkehr fährt.

Volle Kanne-Beitrag

In einen aktuellen Beitrag bei Volle Kanne werden einige E-Scooter getestet und unser Anwalt Florian Schmitt beantwortet die Frage, ob E-Scooter im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Hier geht es zum Beitrag.

Gräf & Centorbi als TOP100 Innovationsführer ausgezeichnet

Am vergangenen Freitag war es soweit: Im feierlichen Rahmen des Deutschen Mittelstand-Summits zeichnete Ranga Yogeshwar, Mentor des TOP 100-Wettbewerbs, unsere Kanzlei für ihre besondere Innovationskraft und überdurchschnittlichen Innovationserfolg mit dem TOP 100-Siegel aus. Dabei stand unsere eigene Schadenmanagement-Software sowie unsere E-Akte im Vordergrund. Wir freuen uns über diese Auszeichnung. Mehr dazu hier.

Keine Haftung bei Betrugsgefahren bei Kfz-Verkaufsplattform

Weist ein Betreiber auf seiner Kfz-Verkaufsplattform deutlich sichtbar auf Betrugsgefahren hin (hier auf die „Initiative sicherer Autokauf im Internet“), so kann er nicht haftbar gemacht werden, wenn einem Nutzer durch ein betrügerisches Inserat und den dadurch fehlgeschlagenen Motorradkauf ein Schaden entsteht.

Urteil AG München, 15.09.2017, 132 C 5588/17.