Hier unser Fall:
Ein geschädigter Autofahrer wollte nach seinem Verkehrsunfall, dass die gegnerische Versicherung noch die von der Werkstatt im Rahmen der Instandsetzung in Rechnung gestellten Reinigungskosten und Kosten der Probefahrt bezahlt. Die Kosten wollte die beklagte Versicherung nicht regulieren.
Das Amtsgericht (AG) Konstanz entschied zu Gunsten unseres Mandanten. So musste die beklagte Versicherung die restlichen Kosten für Endabnahme und Probefahrt in Höhe von 68,72 Euro erstatten. Nach dem AG Konstanz handelt es sich hier um Kosten, die im Rahmen einer durchgeführten Reparatur angefallen sind und auch im Gutachten des Sachverständigen berücksichtigt wurden. Der Geschädigte dürfe nicht mit Kosten belastet werden, deren Entstehung seinen Einflussmöglichkeiten entzogen ist und die ihren Grund darin haben, dass die Beseitigung des Schadens in einer vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Sphäre stattfinden muss. Sobald der Geschädigte den Reparaturauftrag erteilt und das Fahrzeug Fachleuten übergibt, ist alles Weitere seinem Einfluss entzogen. Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers.
Immer wieder regulieren Versicherungen entstandene Kosten nicht und das zu Unrecht!
Wir freuen uns über die Entscheidung des Amtsgericht Konstanz.
Ihr Auto wurde bei einer Demonstration oder anderen Randale angezündet oder anderweitig beschädigt und nun fragen Sie sich wer für den Schaden aufkommt?
Nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung gehen Sie als Autobesitzer in diesem Fall leer aus und bleiben auf dem Schaden sitzen. Diese deckt nur Schäden aus dem Betrieb des versicherten Kfz, welche einem Dritten zugefügt werden.
Wer eine Vollkaskoversicherung hat, hat Glück. Die Versicherung kommt für den Schaden auf, mit Außnahme der Kosten für Reifenschäden. Allerdings darf man auch mit der Vollkasko seine Sorgfaltspflicht nicht verletzen. So könnte die Versicherung die Übernahme des Schadens verweigern, wenn das Auto in unmittelbarer Nähe einer angemeldeten Demonstration geparkt wurde und mit Ausschreitungen zu rechnen war. In Betracht kommt eine quotale Kürzung bis hin zur Nichtzahlung.
Die Schadensumme beläuft sich auf den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert, wird allerdings immer um die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert.
Ausnahme: Wenn der Wagen neu ist und der Vertrag der Versicherung eine Neuwert-Entschädigungsklausel beinhalten, so bekommt man bei Totalschaden den Kaufpreis ersetzt.
Achtung: Wird der Schaden von der Vollkasko übernommen, droht eine Reduzierung des Schadenfreiheitsrabatts, was sich in höheren Beiträgen bemerkbar macht.
Die Teilkaskoversicherung zahlt grundsätzlich bei Glasbruch und Brandschäden – allerdings nur, wenn es sich nicht um Vandalismus handelt.
Wer sein Auto beschädigt vorfindet, sollte als erstes die Polizei verständigen und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben. Danach sollte die Versicherung informiert und ein Anwalt, der sich um die Regulierung mit der Versicherungen kümmert, eingeschaltet werden.
Wurde ihr Auto beschädigt, Sie haben Ärger mit der Versicherung und brauchen rechtlichen Beistand? Wir helfen gerne!
Der Automobilindustrie und den Lackherstellern ist das Problem seit Jahren bekannt, dass Sonnencreme erhebliche Schäden auf Autolacken hinterlassen kann.
Doch nicht etwa die Lackqualität ändert sich, sondern die allgemeinen Garantiebedingungen der Autohersteller. So weisen diese ihre Kunden darauf hin, dass Verunreinigungen, wie etwa durch Sonnencreme, schnellstmöglich entfernt werden sollten, denn dadurch entstandene Lackschäden sind von der Garantie ausgeschlossen.
Sollte der Lack durch Sonnencreme beschädigt sein, sollte man sich fachmännische Hilfe holen. Werkstätten können je nach Tiefe der Lackbeschädigung die Schadstelle polieren, punktuell nachbessern oder abschleifen und neu lackieren.
Tipp: Warten Sie bis die Sonnencreme eingezogen ist, bis Sie das Auto nutzen oder cremen Sie sich erst nach der Fahrt ein.
Illegale Rennen sind nun nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeiten, sondern eine Straftat.
Es drohen bis zu 10 Jahre Haft und der Verlust der Fahrerlaubnis oder des Autos.
Bis zu 2 Jahre Haft oder eine Geldstrafe für den Versuch der Organisation eines illegalen Straßenrennens (z.B durch Internetaufruf)
Bis zu 5 Jahre Haft bei Rennteilnahme und Gefährdung eines Menschen oder einer Sache von bedeutendem Wert
Bis zu 10 Jahre Haft, wenn Menschen verletzt oder gar getötet werden
Auch Alleinraser, die besonders gefährlich und gleichgültig handeln, um die Höchstgeschwindigkeit ihres Autos zu testen, begehen künftig eine Straftat.
Um Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung zu haben, müssen Sie den nötigen Nutzungswillen haben und das Auto während der Dauer der Reparatur auch tatsächlich nutzen, denn wenn Sie den verunfallten Wagen nur für einen Ausflug genutzt haben, sonst aber für tägliche Fahrten einen anderen Wagen, das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen, steht Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung nicht zu.
Liegen Sie nach dem Unfall im Krankenhaus oder sind in Urlaub gefahren müssen Sie gemäß der Nutzungsmöglichkeit nachweisen, dass Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen aus einer Fahrgemeinschaft das Auto benötigt hätten.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung hängt vom Modell und Alter des verunfallten Fahrzeugs ab. Dabei liegt der Berechnung die EuroSchwackeTabelle zugrunde. Hier werden 38.000 Fahrzeugmodelle in elf Gruppen (A bis L) eingegliedert und je nach Modell und Alter des Fahrzeugs ergeben sich Tagessätze zwischen 23 und 175 Euro. Hier muss allerdings beachtet werden, dass Fahrzeuge die älter als Autos 5 Jahre sind, um eine Gruppe zurückgestuft werden. Zehnjährige und ältere Wagen werden um zwei Gruppen zurückgestuft.
Gruppe | Nutzungsausfall |
A | 23 Euro |
B | 29 Euro |
C | 35 Euro |
D | 38 Euro |
E | 43 Euro |
F | 50 Euro |
G | 59 Euro |
H | 65 Euro |
J | 79 Euro |
K | 119 Euro |
L | 175 Euro |
In manchen Fällen werden des Weiteren noch Vorhaltekosten, wie Steuer, Kfz-Versicherung oder Garagenmiete gezahlt.
Ein Gutachter bestimmt für wie lange der Nutzungsausfall für den beschädigten Wagen nach dem Verkehrsunfall gezahlt wird. Dieser schätzt ab, wie lange die Werkstatt voraussichtlich für die Instandsetzung des Wagens brauchen wird. Dabei ist der Beginn der Zeitrechnung der Unfallzeitpunkt und nicht der Zeitpunkt wann der Wagen zur Reparatur gegeben wurde, aber nur wenn das Auto nicht fahrfähig ist. Ist das Auto noch fahfähig, gilt der Reparaturzeitpunkt.
Wenn Sie einen Nutzungsausfall geltend machen möchten, müssen Sie beweisen, dass das Auto repariert wurde. Als Beweis genügt die Werkstattrechnung, ein Sachverständigengutachten, Fotos, die beweisen, dass das Auto im angegebenen Zeitraum repariert wurde, Vorführen des Autos bei einem Versicherer oder ein Zeuge, der über Dauer und Umfang der Reparatur Auskunft geben kann.
Grundsätzlich dürfen Sie ihr Auto auch selbst reparieren. Dennoch müssen Sie Beweise für Ausfall- und Reparaturzeiten liefern. Besser, Sie geben das Auto in eine Werkstatt, um Streitigkeiten hier zu vermeiden.
Um die Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen, müssen Sie beweisen, dass der Zweitwagen beispielsweise regelmäßig vom Ehepartner genutzt wird und Ihnen nicht zur Verfügung steht. Des Weiteren muss das Ersatzauto ein vergleichbares Model zum Unfallfahrzeug sein. Wenn der Zweitwagen ein alter Corsa ist und Sie sonst in einem BMW fahren, haben Sie ggf. das Recht auf eine Ausfallentschädigung.
Ist das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu, bis Sie sich ein neues Auto gekauft haben. Hier gibt es eine Frist von i.d.R 10 – 14 Tagen ab dem Unfallzeitpunkt. Hinzugerechnet wird aber die Dauer des Schadensgutachtens sowie eine Überlegungsfrist von 1-3 Tagen.
Autounfall gehabt? Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen!
Wichtig ist, dass man, bevor man sein Fahrzeug verleiht, über Haftungsfragen bei einem Verkehrsunfall spricht und so zukünftige möglich auftretende Probleme vermeidet.
In der Regel hat jeder eine Haftpflichtversicherung, die dem Geschädigten Schadensersatz leistet. Doch wenn kein Versicherungsschutz besteht, kann ein stillschweigender Haftungsausschluss im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses dafür sorgen, dass der Freund oder die Freundin bei einem Unfall nicht haftet. Allerdings ist ein stillschweigender Haftungsausschluss nur bei besonderen Umständen anzunehmen und gilt nicht automatisch. So ist dieser beispielsweise dann anzunehmen, wenn der angetrunkene Eigentümer eines Wagens nicht mehr fahren kann und ein Freund diesen aus Gefälligkeit nach Hause fährt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte über einen Fall zu entschieden, bei dem es zum Unfall mit einem geliehen Wagen kam. Ein Vater hatte seiner Tochter zur dauernden Benutzung sein Auto überlassen. Diese wiederum erlaubte einer Freundin, das Auto bei Bedarf zu nehmen. Die Tochter gab ihrer Freundin auch den Zweitschlüssel des Wagens. Als nun die Freundin die Tochter nach einem Urlaub mit diesem Auto abholen wollte, verursachte sie einen Unfall. Der Vater klagte auf Schadensersatz.
Hatte das Landgericht die Klage zunächst noch abgewiesen, da das Gericht davon ausging, dass Tochter und Freundin einen stillschweigenden Haftungsausschluss vereinbart hatten, entschied das OLG Celle mit dem Urteil vom 26.01.2016 (AZ: 14 U 148/15) zu Gunsten des Vaters. Für das OLG Celle war eindeutig, dass es keinen stillschweigenden Haftungsausschluss gegeben habe, da Tochter und Freundin darüber nie gesprochen hätten. Die enge Beziehung zwischen Tochter und Freundin reiche für die Annahme eines Haftungsausschlusses nicht aus. Des Weiteren war weder die Freundin versichert noch der Wagen kaskoversichert, so wäre es nach dem OLG auch zu keiner Vereinbarung über den Haftungsausschluss gekommen, hätte man zuvor darüber gesprochen.
An dem Urteil ändere die Tatsache, dass die Fahrt im Interesse der Tochter gewesen ist, auch nichts, denn der Freundin wurde das Fahrzeug nicht nur dafür, sondern immer bei Bedarf überlassen. So habe die Freundin frei über das Auto verfügen können.
Mithilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht kann man seine berechtigten Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Brauchen Sie Hilfe? Melden Sie sich bei uns!
Auf deutschen Straßen kommt es täglich zu tausenden Unfällen und damit einhergehend zu tausenden von Euro an Schadenskosten. Bei einem Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung bezahlen und natürlich will diese so wenig Geld wie möglich bezahlen. Folglich kürzen die Versicherungen viele berechtigte Schadenersatzansprüche und damit verdienen die Autoversicherungen jährlich dreistellige Millionenbeträge – auf Kosten der Geschädigten!
Die Tricks der Kfz-Haftpflichtversicherungen sind ärgerlich und man sollte sich wehren. Die Taktik der Versicherungen ist es, zu warten, ob der Geschädigte seine Ansprüche einklagen will. Leider ist es so, dass viele Autofahrer sich eben nicht wehren und aufgrund einer fehlenden Rechtsschutzversicherung nicht zu einem Anwalt gehen. Fakt ist, durch nicht geltend gemachte Ansprüche verdienen die Versicherungen Millionenbeträge. Fakt ist, der Geschädigte hat in den meisten Fällen Recht, sich gegen die Kürzungen der Versicherung zu stellen und sollte dies auch tun.
Auch wenn die Versicherung Ihnen von einem Anwalt abrät, kann dieser nur zu Ihrem Vorteil sein. Er macht ihre Ansprüche geltend und fordert zusätzlich noch Verbringungskosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, ggf. Schmerzensgeld etc. für Sie ein. Die Kosten für den Anwalt muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.
Haben Sie einen Unfall gehabt, Ärger mit der gegnerischen Versicherung und brauchen rechtlichen Beistand? Melden Sie sich bei uns!
CarSharing ist eine neue Form der Autonutzung: man kann spontan Autofahren, ohne ein eigenes Auto zu besitzen.
Dabei nutzt man beim CarSharing eins oder mehrere Automobile gemeinschaftlich. Man besitzt kein Auto selbst, sondern Halter des Autos ist in der Regel der CarSharing-Anbieter. Die drei größten Anbieter in Deutschland sind car2go, DriveNow und Flinkster. Mit diesen Anbietern schließt man einen Rahmenvertrag ab und kann anschließend alle Fahrzeuge des Anbieters rund um die Uhr nutzen. Dabei erlaubt Carsharing auch ein minutenweises Anmieten von Fahrzeugen. Des Weiteren kann man das Auto überall in der Stadt anmieten und abstellen. Die Buchung eines Autos erfolgt über eine App auf dem Smartphone. Damit lassen sich die Wagen anmieten, auffinden und öffnen. Auch zum Beenden der Miete benötigt man nur die App. Bezahlt wird jeweils nur die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs. Alle Kosten, wie Parkgebühren, Benzin bzw. Strom und die Versicherung, sind im Mietpreis inbegriffen.
Ab 0,28 € pro Minute kann man ein Fahrzeug anmieten. Dies zeigt, dass CarSharing nicht nur umweltfreundlich ist, sondern dass man auch Geld sparen kann. So kann CarSharing billiger sein als ein privater Pkw. CarSharing ist vor allem für Wenig- und Gelegenheitsfahrer preislich interessant. Bei einer Fahrleistung von bis zu 800 Kilometer pro Monat ist CarSharing gegenüber dem privaten Neuwagen günstiger, da hier Werkstattkosten und der Wertverlust wegfallen. Auch Großstädter sparen bis zu 50 € im Monat, wenn sie mit Kleinwagen wie dem Mini oder dem Smart vorwiegend kurze Strecken fahren. Teurere Modelle sparen hingegen mehr Geld.
Teuer wird es für den CarSharing-Nutzer nur, wenn er einen Unfall baut. Bei vielen Anbietern ist es Pflicht, den Wagen vor Fahrtantritt auf Schäden zu untersuchen. Sollte ein Schaden bemerkt werden, ist dieser umgehend dem Anbieter zu melden. So kann man u.a. im Nachhinein nicht für den Schaden des Vormieters zur Rechenschaft gezogen werden. Wer allerdings einen beschädigten Wagen angemietet und den Schaden nicht bemerkt hat, kann im Zweifelsfall belangt werden und muss Schadensersatz zahlen. Dennoch ist der CarSharing-Anbieter dafür beweispflichtig, dass der Mieter den Schaden verursacht hat.
Die rechtlichen Vertragsbedingung und die Kosten, die auf den Mieter zukommen, wenn dieser einen Unfall mit dem CarSharing-Wagen hat, muss der Kunde im Internet nachlesen:
Wird das car2go Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden, haftet der Kunde im Rahmen einer Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 500 € bei Fahrzeugen der Marke smart und bis zu 1.000 € bei Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz. Bei DriveNow ist die Haftung des Nutzers aus Unfällen für Schäden der Vermieterin grundsätzlich auf 350 € beschränkt. Bei Flinkster besteht eine Haftung für Schäden mit 1.500 €.
CarSharing-Autos sind beliebt und praktisch, doch leider kann ein Unfall mit einem der Wagen teuer werden. Die Autos sind zwar immer haftpflicht- und kaskoversichert, doch für den Selbstbehalt bei Kaskoschäden muss der Mieter tief ins Portemonnaie greifen. Allerdings haben die CarSharing-Anbieter meist noch ein Angebot einer „Null-Euro-Selbstbeteiligung“ bzw. kann die Selbstbeteiligung durch weitere Beiträge meist deutlich reduziert werden. So kann man bei car2go mit einer monatlichen Zahlung von 9,90 € die Selbstbeteiligung von 500 auf 0 € reduzieren.
Hatten Sie einen Unfall mit dem CarSharing-Auto oder haben Sie einen Schaden entdeckt? Brauchen Sie Hilfe? Melden Sie sich bei uns! Wir helfen gerne!
Das Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und Roller gilt für ein Jahr ab dem 1. März. Die Gültigkeit wird nicht automatisch verlängert.
Ein Versicherungskennzeichen erhalten Sie bundesweit bei allen Versicherungen, wie auch bei vielen Banken, Sparkassen sowie Automobilclubs.
Alle Kleinkrafträder müssen nun statt einem grünen ein schwarzes Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist notwendig, denn ohne besteht kein Versicherungsschutz und man macht sich strafbar.
Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Kleinkrafträder zwar keine Anmeldung bei der Zulassungsstelle, jedoch benötigen diese eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
Für folgende Fahrzeuge gilt das Pflichtversicherungsgesetz und ein Versicherungskennzeichen wird benötigt:
Pedelecs und E-Bikes, die unter der obengenannten Leistungsgrenze liegen, benötigen kein Versicherungskennzeichen und sind im Schadensfall über die private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Kleinkrafträder sind überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt! Verursachen Sie ohne gültiges Versicherungskennzeichen einen Unfall, müssen Sie für den gesamten Schaden inklusive möglicher Schadensersatzleistungen sowie Entschädigungen bei Personenschäden aufkommen.
Sie haben einen Unfall ohne gültiges Versicherungskennzeichen gehabt?
Melden Sie sich bei uns und lassen Sie sich beraten.
Im Bußgeldkatalog wird unterschieden zwischen Geschwindigkeits-überschreitungen inner- und außerorts. Dabei ist die Strafe innerorts aufgrund der höheren Sicherheitsgefährdung und eines höheren Unfallrisikos höher als außerorts. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Geschwindigkeit den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anzupassen ist.
Bußgelder innerhalb einer geschlossenen Ortschaft beginnen bei 15 Euro und reichen bis 680 Euro, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 km/h überschritten wird. Ab einer Überschreitung von 21 km/h der Höchstgeschwindigkeit bekommt man Punkte in Flensburg und ab 31 km/h wird ein Fahrverbot verhängt.
Überschreitung |
Punkte |
Bußgeld |
Fahrverbot |
bis 10 km/h |
– |
15 Euro |
– |
11 – 15 km/h |
– |
25 Euro |
– |
16 – 20 km/h |
– |
35 Euro |
– |
21 – 25 km/h |
1 |
80 Euro |
– |
26 – 30 km/h |
1 |
100 Euro |
– |
31 – 40 km/h |
2 |
160 Euro |
1 Monat |
41 – 50 km/h |
2 |
200 Euro |
1 Monat |
51 – 60 km/h |
2 |
280 Euro |
2 Monate |
61 – 70 km/h |
2 |
480 Euro |
3 Monate |
über 70 km/h |
2 |
680 Euro |
3 Monate |
Bußgelder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft beginnen bei 10 Euro und reichen bis 600 Euro, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 km/h überschritten wird. Ab einer Überschreitung von 21 km/h der Höchstgeschwindigkeit bekommt man Punkte in Flensburg und ab 41 km/h wird ein Fahrverbot verhängt.
Überschreitung |
Punkte |
Bußgeld |
Fahrverbot |
bis 10 km/h |
– |
10 Euro |
– |
11 – 15 km/h |
– |
20 Euro |
– |
16 – 20 km/h |
– |
30 Euro |
– |
21 – 25 km/h |
1 |
70 Euro |
– |
26 – 30 km/h |
1 |
80 Euro |
– |
31 – 40 km/h |
1 |
120 Euro |
– |
41 – 50 km/h |
2 |
160 Euro |
1 Monat |
51 – 60 km/h |
2 |
240 Euro |
1 Monat |
61 – 70 km/h |
2 |
440 Euro |
2 Monate |
über 70 km/h |
2 |
600 Euro |
3 Monate |
Zu schnell gefahren?
Sie wollen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, da viele Bescheide fehlerhaft sind, denn die Messgeräte können möglicherweise kleine Macken aufweisen oder sie werden falsch bedient. Folglich kommt es zu Fehlerquellen in den Messverfahren.
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