Unfall mit Oldtimer
Rechtsberatung nach Unfall mit dem Oldtimer
Aufgrund des Alters und des hohen Werts von Oldtimern ergeben sich nach einem Unfall häufig viele rechtliche Probleme – vor allem mit der gegnerischen Haftpflicht oder der eigenen Kaskoversicherung. In der Kanzlei Gräf & Centorbi werden rechtliche Probleme rund um die Unfallschadenabwicklung mit Oldtimern ausschließlich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht betreut, der die nötigen oldtimerspezifischen Fachkenntnisse besitzt, um die Fälle umfassend und kompetent zu bearbeiten.
Wir helfen Ihnen gerne bei folgenden Themen rund um die Unfallabwicklung mit Oldtimern:
• Ansprüche gegen Versicherungen
• Wertminderung und Nutzungsausfall
• Teilebeschaffung und Nachfertigung von Ersatzteilen
• Hochpreisige Spezialwerkstätten
• Fehlende Oldtimerkenntnisse bei Sachverständigen
• Fehler im Gutachten
Welche Probleme bringt ein Unfall mit dem eigenen Oldtimer mit sich?
Oldtimer-Schadengutachten
Nicht alle Sachverständigen kennen sich in der Oldtimerbewertung aus und können daher kein angemessenes Gutachten anfertigen. Die meisten Sachverständigen ermitteln die Schadenhöhe bei normalen Fahrzeugen anhand eines Fahrzeugwertesystems. Bei Oldtimern kann der Sachverständige auf ein solches System nur schwer zurückgreifen, da die Daten für ältere Fahrzeuge (älter als 30 Jahre) nur in Einzelfällen gespeichert sind. Dies macht die Wertermittlung für Oldtimer schwierig und benötigt absolute Expertise und aufwendige Ermittlungen zu Preisen für Ersatzteile etc. Auch Listen zu Richtzeiten bei der Reparatur existieren nicht und daher lassen sich Angaben zu den Reparaturzeiten nur grob schätzen.
Die Oldtimerbewertung ist ein sehr sensibles Thema und daher geben Sie die Schadensschätzung besser in die Hände eines Gutachters, der sich auf Gutachten von Oldtimern spezialisiert hat oder diese regelmäßig ausführt.
Anspruch auf Original-Ersatzteile
Ausschlaggebend für den Anspruch auf die Verwendung von Originalteilen ist der Allgemeinzustand des Oldtimers, d.h der Zustand vor dem Unfall, der Seltenheitswert und das Maß der Originalität.
Bei einem seltenen Fahrzeug, das mit Original-Ersatzteilen aufwändig restauriert wurde und vor Unfallschaden in einem einwandfreien Zustand war, hat der Oldtimerbesitzer das Recht auf die Verwendung von Originalteilen.
Nutzungsausfall bei Oldtimern
Eine Nutzungsausfallentschädigung kommt für die entgangene Nutzung eines Oldtimers nur in Betracht, wenn dieser als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und dem Halter kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Wird ein Oldtimer nur aus Hobby und Liebhaberei genutzt, so wird bei reparaturbedingtem Ausfall keine Nutzungsentschädigung gezahlt. Hier kann nur ein Anwalt helfen und Ihre Ansprüche bei der Versicherung durchsetzen.
Kaskoversicherung für Oldtimer
In den Versicherungsbedingungen vieler Oldtimerversicherungen sind einschränkende Regelungen benannt. So wird oft das Vorhandensein eines Alltagsfahrzeugs oder eine Unterstellmöglichkeit für die Eintrittspflicht des Versicherers vorausgesetzt. Wird eine dieser Bedingungen nicht eingehalten, kann dem Oldtimerbesitzer eine Obliegenheitsverletzung vorgeworfen werden, was dazu führen kann, dass die Versicherung die Schadenregulierung verweigert.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Die 130-Prozent-Regel gilt bei seltenen Oldtimern, die vor dem Unfall einen makellosen Zustand hatten, nicht.
Tipps bei einem Oldtimer-Unfall:
Lassen Sie sich den Zustand und Wert Ihres Oldtimers gutachterlich feststellen und dokumentieren Sie den Zustand Ihres Oldtimers regelmäßig. Nur so kann im Falle eines Schadens sichergestellt werden, dass die Schadenshöhe korrekt ermittelt wird. Auch die Beantragung eines H-Kennzeichen ist bei Schadenfall für Sie von Vorteil, da die Erhaltungswürdigkeit Ihres Fahrzeuges im Rahmen der für das H-Kennzeichen notwendigen Begutachtung amtlich festgestellt wird.
Im Falle eines Unfalles und bei Problemen mit der gegnerischen Versicherung sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen, denn nur so können sämtliche Schadenspositionen erfolgreich durchgesetzt werden.
Gerne unterstützt das Team von Gräf & Centorbi Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen oder der eigenen Versicherung. Melden Sie sich bei uns.
Schnelle und kompetente Hilfe nach einem Oldtimerunfall
Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi sind bundesweit in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Oldtimern tätig.
Florian Schmitt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
06131 – 95009-0
florian.schmitt@gc-kanzlei.de
Schnelle und kompetente Hilfe nach einem Oldtimerunfall
Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi sind bundesweit in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Oldtimern tätig.
Florian Schmitt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
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