Abmahnungen an Autohäuser, Händler & Werkstätten
Wie Sie auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen reagieren
Haben auch Sie bereits eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen erhalten? Gerade Autohändler und Kfz-Betriebe werden in den letzten Jahren verstärkt Opfer von Abmahnungen.
Wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmen gewerblich auftreten und Webseiten oder Onlineshops im Internet betreiben, können Sie wegen vielfältiger Gründe abgemahnt werden:
- Falsche Preisangaben auf Ihrer Webseite
- Sie verwenden ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum
- Ihre Datenschutzerklärung entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen
- Unzulässige Klauseln in Ihren AGBs
- Sie äußern unzulässige Werbeaussagen
- Falsche Umsetzung von Widerruf, Buttonlösung und Hinweispflichten auf Ihrer Webseite
- Unberechtigte Nutzung von geschützten Bildern oder Marken
Zusammen mit der Abmahnung werden meist eine Reihe weiterer Rechte geltend gemacht. Die Abmahner verlangen
- Unterlassung
- Schadensersatz
- Beseitigung
- Auskunft
- Vernichtung
- Kostenerstattung
Wie sollen Sie sich verhalten?
Da die in der Abmahnung geforderten Abmahnkosten meist nicht sehr hoch sind, lassen sich viele Händler zu voreiligen Schritten verleiten und unterschreiben ungeprüft die Unterlassungserklärung. Vorsicht! Denn sollten Sie diese Unterlassungsverpflichtung eingehen, versprechen Sie zugleich, bei jeder abermaligen Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung eine Vertragsstrafe zu bezahlen.
Die Gefahr besteht darin, dass viele Unterlassungserklärungen sehr weit gefasst sind und damit auch Verstöße einschließen, die eigentlich nicht Gegenstand der Abmahnung waren. So kann ein Verstoß im Printbereich auch einen neuen Verstoß bei einer Veröffentlichung im Internet bedeuten. Je nach Vertragsstrafe kann dann eine Zahlung von mehreren tausend Euro fällig werden.
Unterschreiben Sie daher nicht ungeprüft und vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung! Nur wenn absolut sichergestellt werden kann, dass es zu keinen künftigen Verstößen mehr kommt, sollte man eine Unterlassungsverpflichtung eingehen. Andernfalls geht man hier erhebliche finanzielle Risiken ein.
Unser Service
Als bundesweit tätige Rechtsanwälte arbeiten wir seit Jahren eng mit der Automobilbranche zusammen und bieten insbesondere auch bei Wettbewerbsverstößen und Abmahnungen eine umfassende Beratung an.
Wir können Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in allen Fragen rund um Wettbewerbsverstöße, sei es in Abmahnungen, Klagen oder einstweiligen Verfügungen, kompetent und umfassend beraten. Wir prüfen die behaupteten Verstöße, formulieren für Sie modifizierte Unterlassungserklärungen und besprechen gemeinsam mit Ihnen, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall am zielführendsten ist und Ihren Interessen entspricht.
Die goldenen Regeln bei Erhalt einer Abmahnung
- Bleiben Sie ruhig, aber kontaktieren Sie innerhalb der in der Abmahnung genannten Fristen einen spezialisierten Rechtsanwalt.
- Geben Sie keine Erklärungen gegenüber dem Abmahner ab und unterschreiben Sie insbesondere nicht die beigefügte Unterlassungserklärung, da diese meist zu weitgehend ist.
- Zahlen Sie nicht vorschnell die geforderten Abmahnkosten oder einen Teil davon.
- Schicken Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail oder Fax zu. Wir prüfen diese und melden uns umgehend bei Ihnen, um die Rechtslage und die weitere Vorgehensweise gemeinsam zu besprechen.
Unser Portfolio beinhaltet weiterhin: