Arbeitsrecht für Autohäuser, Händler & Werkstätten
Arbeitsrecht für Arbeitgeber der Automobilbranche
Das Arbeitsrecht ist sehr komplex und unterliegt ständigen Neuheiten. Das heißt, auch Sie als Unternehmen der Automobilbranche müssen immer auf dem neuesten Stand sein, um unternehmerische Entscheidungen treffen zu können, die auch rechtlich Bestand haben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen und Ihre Interessen zu wahren.
Wir geben Ihnen als Arbeitgeber Rechtssicherheit
Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Autohäuser, Händler & Werkstätten in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Zusammenarbeit mit Unternehmen der Automobilbranche sind wir in der Lage, Sie in allen personal- und arbeitsrechtlichen Fragen kompetent und umfassend zu beraten.
Zu unserem Leistungsangebot gehören insbesondere:
- Allgemeine arbeitsrechtliche Beratung
- Prüfung & Erstellung von Arbeitsverträgen und spezieller Arbeitsvertragsklauseln
- Abwehr von unberechtigten Forderungen (insbesondere von Lohn-/Gehaltsforderungen)
- Beratung und Vorbereitung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Kündigung mit Abfindungsangebot, Aufhebungsvertrag)
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. in Kündigungsschutzprozessen)
- Hilfeleistung im Umgang mit dem Betriebsrat
- Betriebsvereinbarungen (z.B. Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, Elternzeit etc.)
Als bundesweit tätige Arbeitsrechtkanzlei mit Sitz in Mainz beraten und betreuen wir Autohäuser, Händler & Werkstätten und helfen, Lösungen zu arbeitsrechtlichen Problemen zu entwickeln sowie notwendige arbeitsrechtliche Maßnahmen umzusetzen.
Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?
Kontaktieren Sie uns!
Claus Centorbi
Rechtsanwalt
06131 – 95009-0
claus.centorbi@gc-kanzlei.de
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claus.centorbi@gc-kanzlei.de