Datenschutz für Autohäuser
Datenschutzbeauftragter im Autohaus
Spätestens seit dem 25. Mai 2018 sind Autohäuser gut darin beraten, einen Datenschutzbeauftragten für ihre Firma zu benennen. Seit diesem Tag gilt nämlich die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche zahlreiche Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten regelt.
Die DSGVO erfordert von den Unternehmern Transparenz und die Einhaltung zahlreicher Richtlinien, was wiederum viele Firmen vor eine fast unüberbrückbare Hürde stellt – denn die Speicherung von Kundendaten ist bei weitem nicht der einzige Punkt, den es zu beachten gilt. Ein Datenschutzbeauftragter für Ihr Autohaus übernimmt die Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher DSGVO Vorgaben und berät sie in wichtigen Fragen zum Thema Datenschutz.
Datenschutz im Autohaus
So komplex wie die in der DSGVO umzusetzenden Vorgaben ist auch das Thema Datenschutz im Autohaus. Denn Automobilhändler speichern nicht nur Kundendaten zum Zwecke der Rechnungserstellung ab, sondern verfügen über weitere Angaben wie beispielsweise zur Kreditwürdigkeit bei einem finanzierten Kauf.
Werkstätten sind oft kameraüberwacht und von Mitarbeitern werden Daten in der Personalabteilung aufbewahrt. Die Überwachung, der Schutz und die entsprechende Aufklärung der betroffenen Personen gestalten sich für Autohäuser deshalb besonders schwierig. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten macht daher in fast jedem Fall Sinn.
Datenschutzbeauftragter im Autohaus – ab wann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet?
Ein externer oder firmeninterner Datenschutzbeauftragter mit entsprechendem Fachwissen muss dann benannt werden, wenn im Betrieb ständig mehr als 10 Angestellte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Der Datenschutzbeauftragte übernimmt die Aufgaben im Zusammenhang mit der korrekten Umsetzung der DSGVO Richtlinien und bewahrt das Unternehmen vor Abmahnungen wegen Verletzung eben dieser.
Richtiger Umgang mit Kundendaten
Der DSGVO-konforme Umgang mit Kundendaten ist mitunter ein schwieriges Unterfangen. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass die Angaben rechtmäßig, transparent und zweckgebunden verarbeitet werden. Zudem verpflichtet sich die Firma dazu, ihren Kunden zu jeder Zeit klare Auskünfte über die Verwendung der Daten zu erteilen und in einer Datenschutzerklärung auch online zur Verfügung zu stellen. Die Kunden müssen der außerordentlichen Nutzung ihrer Angaben – beispielsweise für Werbung – ausdrücklich in einer separaten Einwilligungserklärung zustimmen.
Was sind personenbezogene Daten?
Zu den personenbezogenen Daten zählen jegliche Informationen, die auf eine eindeutig identifizierbare natürliche Person zurückzuführen sind. Dazu zählen neben Kunden auch Mitarbeiter, die in dem entsprechenden Betrieb beschäftigt sind. Anforderungen und Aufgabenbereich des Datenschutzbeauftragten
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung kann der Datenschutzbeauftragte entweder eine externe Person oder ein speziell geschulter Mitarbeiter des Unternehmens sein – nicht jedoch der Geschäftsführer, IT-Leiter oder Prokurist. Zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehören unter anderem die Prüfung und Sicherstellung des Schutzes der Kunden- und Mitarbeiterdaten vor Missbrauch, die Erarbeitung von Checklisten für die Überprüfung der Datenverarbeitung, die Einführung entsprechender organisatorischer Maßnahmen, die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Prüfung von Verträgen mit externen Datenverarbeitern.
Datenschutz in der Kfz-Werkstatt
In einer KfZ Werkstatt werden Kundendaten vorwiegend zur Geschäftsabwicklung benötigt – also zur Angebots- und Rechnungserstellung. Laut DSGVO gehören aber auch Mitarbeiter und Lieferanten zum betroffenen Kreis an Personen, deren Daten geschützt werden sollen. Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt Ihre Werkstatt dabei, die korrekte Umsetzung der Richtlinien in Ihr Alltagsgeschäft einzubauen – zum Beispiel mit einer korrekten Datenschutzerklärung, die Sie Ihren Kunden und Lieferanten beim Betreten Ihrer Kfz-Werkstatt aushändigen.
Datenschutzbeauftragter für Autohäuser
Sie besitzen ein Autohaus oder eine Kfz-Werkstatt und möchten bzw. müssen vom Gesetz her einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Dann sind Sie bei unserer Anwaltskanzlei genau richtig – denn wir übernehmen für Sie gern die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten. Wir kümmern uns dabei um alle Belange im Zusammenhang mit der neuen DSGVO und schaffen Ihnen Raum, damit sie sich frei von Sorgen auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich von unseren Experten beraten – wir sind gerne für Sie da.