CarSharing ist eine neue Form der Autonutzung: man kann spontan Autofahren, ohne ein eigenes Auto zu besitzen.
Dabei nutzt man beim CarSharing eins oder mehrere Automobile gemeinschaftlich. Man besitzt kein Auto selbst, sondern Halter des Autos ist in der Regel der CarSharing-Anbieter. Die drei größten Anbieter in Deutschland sind car2go, DriveNow und Flinkster. Mit diesen Anbietern schließt man einen Rahmenvertrag ab und kann anschließend alle Fahrzeuge des Anbieters rund um die Uhr nutzen. Dabei erlaubt Carsharing auch ein minutenweises Anmieten von Fahrzeugen. Des Weiteren kann man das Auto überall in der Stadt anmieten und abstellen. Die Buchung eines Autos erfolgt über eine App auf dem Smartphone. Damit lassen sich die Wagen anmieten, auffinden und öffnen. Auch zum Beenden der Miete benötigt man nur die App. Bezahlt wird jeweils nur die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs. Alle Kosten, wie Parkgebühren, Benzin bzw. Strom und die Versicherung, sind im Mietpreis inbegriffen.
CarSharing billiger als privater Pkw?
Ab 0,28 € pro Minute kann man ein Fahrzeug anmieten. Dies zeigt, dass CarSharing nicht nur umweltfreundlich ist, sondern dass man auch Geld sparen kann. So kann CarSharing billiger sein als ein privater Pkw. CarSharing ist vor allem für Wenig- und Gelegenheitsfahrer preislich interessant. Bei einer Fahrleistung von bis zu 800 Kilometer pro Monat ist CarSharing gegenüber dem privaten Neuwagen günstiger, da hier Werkstattkosten und der Wertverlust wegfallen. Auch Großstädter sparen bis zu 50 € im Monat, wenn sie mit Kleinwagen wie dem Mini oder dem Smart vorwiegend kurze Strecken fahren. Teurere Modelle sparen hingegen mehr Geld.
Unfälle können teuer werden
Teuer wird es für den CarSharing-Nutzer nur, wenn er einen Unfall baut. Bei vielen Anbietern ist es Pflicht, den Wagen vor Fahrtantritt auf Schäden zu untersuchen. Sollte ein Schaden bemerkt werden, ist dieser umgehend dem Anbieter zu melden. So kann man u.a. im Nachhinein nicht für den Schaden des Vormieters zur Rechenschaft gezogen werden. Wer allerdings einen beschädigten Wagen angemietet und den Schaden nicht bemerkt hat, kann im Zweifelsfall belangt werden und muss Schadensersatz zahlen. Dennoch ist der CarSharing-Anbieter dafür beweispflichtig, dass der Mieter den Schaden verursacht hat.
Die rechtlichen Vertragsbedingung und die Kosten, die auf den Mieter zukommen, wenn dieser einen Unfall mit dem CarSharing-Wagen hat, muss der Kunde im Internet nachlesen:
Wird das car2go Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden, haftet der Kunde im Rahmen einer Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 500 € bei Fahrzeugen der Marke smart und bis zu 1.000 € bei Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz. Bei DriveNow ist die Haftung des Nutzers aus Unfällen für Schäden der Vermieterin grundsätzlich auf 350 € beschränkt. Bei Flinkster besteht eine Haftung für Schäden mit 1.500 €.
CarSharing-Autos sind beliebt und praktisch, doch leider kann ein Unfall mit einem der Wagen teuer werden. Die Autos sind zwar immer haftpflicht- und kaskoversichert, doch für den Selbstbehalt bei Kaskoschäden muss der Mieter tief ins Portemonnaie greifen. Allerdings haben die CarSharing-Anbieter meist noch ein Angebot einer „Null-Euro-Selbstbeteiligung“ bzw. kann die Selbstbeteiligung durch weitere Beiträge meist deutlich reduziert werden. So kann man bei car2go mit einer monatlichen Zahlung von 9,90 € die Selbstbeteiligung von 500 auf 0 € reduzieren.
Hatten Sie einen Unfall mit dem CarSharing-Auto oder haben Sie einen Schaden entdeckt? Brauchen Sie Hilfe? Melden Sie sich bei uns! Wir helfen gerne!