Teilreparatur: Kombination von konkreter und fiktiver Abrechnung
Wenn der Geschädigte nach einem Unfall seinen Wagen nur teilweise reparieren und einige Schadenanteile unrepariert lassen will, so kann er den reparierten Teil des Schadens konkret und folglich mit Mehrwertsteuer und den unreparierten Teil fiktiv (also ohne Mehrwertsteuer) abrechnen. | Nach dem Amtsgericht (AG) Sigmaringen kann es immer Gründe geben, warum der Geschädigte seinen Wagen…