Auf deutschen Straßen kommt es täglich zu tausenden Unfällen und damit einhergehend zu tausenden von Euro an Schadenskosten. Bei einem Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung bezahlen und natürlich will diese so wenig Geld wie möglich bezahlen. Folglich kürzen die Versicherungen viele berechtigte Schadenersatzansprüche und damit verdienen die Autoversicherungen jährlich dreistellige Millionenbeträge – auf Kosten der Geschädigten!
Die Tricks der Versicherungen
- Als Geschädigter sollten sie keine Informationen an die gegnerische Versicherung rausgeben und erst recht keinen empfohlenen Gutachter und keine empfohlene Werkstatt der Versicherung in Anspruch nehmen. Die empfohlenen Werkstätten und Gutachter sind Vertragspartner der Versicherung und handeln zum Vorteil der Versicherung. So wird der Schaden vom Gutachter oft geringer dargestellt, als er in Wirklichkeit ist und Sie, als Geschädigter, bleiben möglicherweise auf Reparaturkosten sitzen. Auch bei der Werkstatt, will die Versicherung sparen und sucht sich eine günstige Werkstatt aus, deren Reparaturen in vielen Fällen keine Qualitätsarbeit zeigen. Entlohnt wird sie dafür mit einem verminderten Stundensatz.Als Geschädigter haben Sie das Recht der freien Gutachterwahl. Auch können Sie sich eine eigene Werkstatt suchen, es sei denn das Fahrzeug ist in die Jahre gekommen, dann darf die Versicherung eine markengebundene Fachwerkstatt ablehnen. Wird der Wagen in einer markengebundenen Fachwerkstatt repariert, kürzt die Versicherung ohne geltendes Recht die Reparaturkosten mit der Begründung, dass eine günstige Werkstatt das gleiche Resultat erzielt hätte.Wichtig: Wenn Sie den Gutachter der Versicherung ablehnen, kann der Versicherer versuchen Ihnen einzureden, dass ohne eine zweite Meinung, also ein zweites Gutachten, kein Schadenersatz gezahlt wird.
- Bei einem Totalschaden wird der Restwert des Autos kalkuliert. Versicherer nutzen utopische Angebote von Aufkäufern, um den Restwert höher zu bewerten als er ist, denn dadurch sparen sie bares Geld. Es gilt der Grundsatz: je höher der Restwert, desto geringer die Versicherungssumme.
Auch versuchen Versicherer oft einen wirtschaftlichen Totalschaden künstlich zu erzeugen, indem die Kosten des Reparaturaufwands erhöht werden oder die Höhe des Wiederbeschaffungswerts vermindert wird. Folglich spart die Versicherung Geld, wenn Sie den Wagen als Totalschaden hinstellt, denn so muss sie nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bezahlen.Wichtig: Sie können auf die Reparatur Ihres Wagen bestehen, sofern der Schaden einen Betrag von maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert nicht überschreitet (= 130%-Regelung). - Versicherer versuchen, dem Geschädigten (auch trotz eindeutigem Haftpflichtfall) einzureden, dass ihm am Unfall eine Mitschuld trifft. Dadurch muss die Versicherung natürlich weniger Geld bezahlen. Versucht die Versicherung einen solchen Trick bei Ihnen, nehmen Sie sich einen Anwalt.
Sich gegen Tricks wehren
Die Tricks der Kfz-Haftpflichtversicherungen sind ärgerlich und man sollte sich wehren. Die Taktik der Versicherungen ist es, zu warten, ob der Geschädigte seine Ansprüche einklagen will. Leider ist es so, dass viele Autofahrer sich eben nicht wehren und aufgrund einer fehlenden Rechtsschutzversicherung nicht zu einem Anwalt gehen. Fakt ist, durch nicht geltend gemachte Ansprüche verdienen die Versicherungen Millionenbeträge. Fakt ist, der Geschädigte hat in den meisten Fällen Recht, sich gegen die Kürzungen der Versicherung zu stellen und sollte dies auch tun.
Auch wenn die Versicherung Ihnen von einem Anwalt abrät, kann dieser nur zu Ihrem Vorteil sein. Er macht ihre Ansprüche geltend und fordert zusätzlich noch Verbringungskosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, ggf. Schmerzensgeld etc. für Sie ein. Die Kosten für den Anwalt muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.
Haben Sie einen Unfall gehabt, Ärger mit der gegnerischen Versicherung und brauchen rechtlichen Beistand? Melden Sie sich bei uns!
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Vielen Dank für die äußerst wichtigen Hinweise für die Schadensregulierung durch die Versicherung. Mein Mann musste unser Fahrzeug nach einem Auffahrunfall in eine Kfz-Werkstatt bringen. Gut zu wissen, worauf wir jetzt unbedingt achten müssen.
Ich persönlich habe keine Haftpflichtversicherung. Natürlich sollte man immer eine haben aber ich pass auch auf mich und andere auf. Deswegen muss man dort nicht monatlich seinen Beitrag bezahlen.