Schon kurz nach der neuen Datenschutzgrundverordnung haben vielzählige Anwälte wegen tatsächlichen oder vermeintlichen Datenschutzverstößen Abmahnungen verschickt. Dennoch blieb die große befürchtete Abmahnwelle bislang noch aus. Dies kann sich aber auf Grund eines aktuellen Urteils des LG Würzburg ändern.
Unternehmen können Wettbewerber abmahnen
Das LG Würzburg untersagte einer Anwältin den weiteren Betrieb ihrer Website. Ein anderer Rechtsanwalt hatte sie abgemahnt, da das Impressum der Seite lediglich eine siebenzeilige Datenschutzerklärung enthielt und essentielle Angaben zu datenschutzrechtlichen Verantwortlichen, zur Weitergabe von Daten an Dritte, zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie der Hinweis auf die Betroffenenrechte fehlten. (Beschluss vom 13.09.2018, LG Würzburg, Az.: 11 O 1741/18 UWG)
Die Entscheidung des LG Würzburg betrifft allerdings nicht nur Rechtsanwälte, sondern jedes Unternehmen und jeden Unternehmer/in, der eine Website betreibt oder auf andere Art personenbezogene Daten verarbeitet. Also auch Autohäuser und Werkstätten.
Künftig könnte es soweit kommen, dass nicht nur Anwälte abmahnen, sondern auch Unternehmen ihre Wettbewerber regelmäßig abmahnen, um diesen zu schaden, in dem sie den Betrieb der eignen Homepage oder anderweitiger Datenverarbeitungen untersagen.
DSGVO umsetzen
Tipp: Setzen Sie die DSGVO zügig um und schauen Sie nochmal über die Angaben im Impressum und in der Datenschutzerklärung, dass diese den Anforderungen der neuen DSGVO entsprechen.
Wenn Sie eine Abmahnung oder eine Unterlassungsverfügung von einem Wettbewerber erhalten haben, so sollten Sie sich dagegen wehren, sonst drohen neben Unterlassungsansprüchen und Ordnungsgeldern ggf. auch Schadensersatzforderungen.
Brauchen Sie Hilfe zur Umsetzung der DSGVO? Wir helfen Ihnen Ihr Unternehmen abmahnsicher zu machen, gleichzeitig können wir die Funktion eines externen Datenschutzbeauftragten übernehmen und stellen sicher, dass Sie allen Auflagen der Datenschutzgrundverordnung in vollem Umfang nachkommen.