Weist ein Betreiber auf seiner Kfz-Verkaufsplattform deutlich sichtbar auf Betrugsgefahren hin (hier auf die “Initiative sicherer Autokauf im Internet”), so kann er nicht haftbar gemacht werden, wenn einem Nutzer durch ein betrügerisches Inserat und den dadurch fehlgeschlagenen Motorradkauf ein Schaden entsteht.
Urteil AG München, 15.09.2017, 132 C 5588/17.