Die Polizei scannt schon seit mehreren Jahren an vielen deutschen Straßen Nummernschilder sämtlicher Autos ohne, dass die Pkw-Insassen etwas davon mitbekommen. Sinn des Verfahrens ist es gestohlene Autos, polizeibekannte Unruhestifter oder Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung zu finden sowie grenzüberschreitende Kriminalität zu vermeiden.
Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgericht schützt nun unverdächtige Autofahrer vor zu weitgehender Erfassung ihrer Kennzeichen. Nach mehreren Klagen von Privatleuten aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg erklärte das Gericht den automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten in diesen drei Ländern zum Teil für verfassungswidrig, denn diese Regelungen verstieße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Abgleich von Kennzeichen zur Gefahrenabwehr darf in diesen drei Ländern in dieser Form höchstens nur noch bis Ende des Jahres in Kraft bleiben.
Az. 1 BvR 2795/09.