Ab dem 1. März 2018 müssen alle Kleinkrafträder statt einem schwarzen ein blaues Versicherungskennzeichen tragen. Dies ist wichtig, denn ohne korrektes Kennzeichen, erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören Mofas, Mopeds, Roller, leichte Quads (mit weniger als 50 Kubikzentimeter Hubraum und nicht schneller als 45 km/h) und S-Pedelecs.
Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Nutz man sein Kleinkraftrad erst im Sommer, so kann man das neue Versicherungskennzeichen demnach auch später kaufen und bezahlt weniger Monate.
Die Versicherungskennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung!