Viele Autos verfügen heutzutage über Freisprecheinrichtungen, sodass man auch während der Fahrt ohne Probleme telefonieren kann. Zudem ist es oft möglich, das Handy per Bluetooth oder Kabel mit dem Autoradio zu verbinden, um so die eigene Musik im Auto hören zu können. Doch was, wenn das eigene Auto nicht über solche Möglichkeiten verfügt? Darf man dann einfach während des Autofahrens Kopfhörer verwenden und auf diese Weise telefonieren und die Wunschmusik hören?
Kopfhörer nicht nicht generell verboten
Ein generelles Verbot für Kopfhörer beim Autofahren gibt es im Gesetz nicht. Es gilt jedoch zu beachten, dass Verkehrsteilnehmer nach § 23 Abs. 1 StVO stets sicherstellen müssen, dass während der Fahrt weder ihr Gehör noch ihre Sicht beeinträchtigt sind. Voraussetzung ist daher, dass Autofahrer die Verkehrsgeräusche, wie Autohupen oder ein Martinshorn, uneingeschränkt wahrnehmen können.
Autofahrer dürfen demnach Musik über Kopfhörer hören, solange diese die Verkehrsgeräusche nicht übertönt. Ist die Musik hingegen zu laut, wird die Verkehrssicherheit gefährdet und es droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Gleiches gilt beim Telefonieren über Kopfhörer: Solange man alle Umgebungsgeräusche ohne Probleme wahrnehmen kann und durch das Telefonat nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird, ist das Telefonieren erlaubt.
Vorsicht im Falle eines Unfalls
Vor der Nutzung der Kopfhörer sollte jedoch beachtet werden, dass dies im Falle eines Unfalls Konsequenzen nach sich ziehen kann. Trägt man im Zeitpunkt der Kollision Kopfhörer, kann es passieren, dass der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer versucht, Ihnen eine Teilschuld zuzuweisen.
Kann zudem nachgewiesen werden, dass der Unfall durch das Tragen der Kopfhörer verursacht wurde, beispielsweise weil man ein Hupen überhört hat oder durch ein Telefonat abgelenkt war, kann dies von der eigenen Haftpflichtversicherung als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden, sodass diese ihre Zahlungen mindert oder verweigert.
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