Das Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und Roller gilt für ein Jahr ab dem 1. März. Die Gültigkeit wird nicht automatisch verlängert.
Ein Versicherungskennzeichen erhalten Sie bundesweit bei allen Versicherungen, wie auch bei vielen Banken, Sparkassen sowie Automobilclubs.
Versicherungskennzeichen notwendig
Alle Kleinkrafträder müssen nun statt einem grünen ein schwarzes Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist notwendig, denn ohne besteht kein Versicherungsschutz und man macht sich strafbar.
Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Kleinkrafträder zwar keine Anmeldung bei der Zulassungsstelle, jedoch benötigen diese eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
Für folgende Fahrzeuge gilt das Pflichtversicherungsgesetz und ein Versicherungskennzeichen wird benötigt:
- Kleinkrafträder, wie Mofas, Mopeds, Roller und leichte Quads, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
- Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren.
- Quads, Segways und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h.
- E-Roller mit Betriebserlaubnis.
- Motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen.
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Fahrräder mit Hilfsmotor (FmH)
Kein Versicherungskennzeichen für Pedelecs und E-Bikes
Pedelecs und E-Bikes, die unter der obengenannten Leistungsgrenze liegen, benötigen kein Versicherungskennzeichen und sind im Schadensfall über die private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Kleinkrafträder sind überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt! Verursachen Sie ohne gültiges Versicherungskennzeichen einen Unfall, müssen Sie für den gesamten Schaden inklusive möglicher Schadensersatzleistungen sowie Entschädigungen bei Personenschäden aufkommen.
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