Mit dem neuen Urteil des Landgerichts Augsburg kommt es zu einer Wende im Abgasskandal. In dem Urteil wird VW auferlegt, die Kaufsumme von knapp 30.000 Euro zu erstatten. Der Käufer muss dafür seinen 2012 erworbenen Golf 1.6 TDI zurückgeben. Ungewöhnlich bei diesem Urteil ist die Tatsache, dass der Kläger keine Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der er den Wagen gefahren ist , zahlen muss. Sehr zur Freude des Klägers natürlich, denn so hat er seinen Wagen sechs Jahre lang kostenfrei gefahren. Es bleibt jedoch abzuwarten ob VW gegen das Urteil vorgehen wird.
Positives Urteil für Autobesitzer
Dieses Urteil kommt vielen VW Abgasskandal betroffenen Autobesitzern zu Gute, denn viele folgende Gerichtsverfahren können durch dieses Urteil zu besseren Ergebnissen geführt werden. Bislang wurden die meisten Klagen noch zugunsten von VW entschieden. Dies wird sich nun höchstwahrscheinlich ändern.
Landgericht Augsburg Urteil Az.: 021 O 4310/16.
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