Bußgeldbescheid unwirksam, wenn Verstoß nicht genau bezeichnet
Wird dem Betroffenen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, die im Bußgeldbescheid nicht bestimmt genug bezeichnet ist, ist der Bußgeldbescheid unwirksam. VA 17, 220; VA 18, 31; 5.7.18, 53 OWi 107 Js 8757/18 Bußgeldbescheid erhalten? Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für eine Verteidigung im Bußgeld-, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und klären Sie…