Unser Leistungsangebot für Oldtimerfahrer
Einige unserer Anwälte sind selbst stolze Eigentümer von Oldtimern und kennen die spezifischen Besonderheiten und rechtlichen Probleme, die ein Oldtimer mit sich bringt. Durch unsere Erfahrung und unserem eigenen Interesse an Oldtimern haben wir es uns zur Aufgabe gemacht Oldtimerfahrer und -besitzer bei oldtimerspezifischen Rechtsfragen zur Seite zu stehen und bestmöglich zu beraten.
Verunfallt ein Oldtimer so unterscheidet sich die Schadensabwicklung in einigen Punkten von der eines gewöhnlichen Fahrzeugs. Wir beraten und vertreten Sie bei sämtlichen Problemen im Falle einen Unfallschadens und weisen Sie auf die Unterschiede zu einem Unfall mit einem gewöhnlichen Fahrzeug hin. Dabei helfen wir Ihnen alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen, so dass der volle Schaden ausgeglichen wird.