Eine Rechnungsprüfung durch einen Sachverständigen ist nicht Bestandteil des Unfallgutachtens. Der Gutachter kann diese folglich gesondert berechnen. Will die gegnerische Versicherung vom Gutachter eine Rechnungsprüfung, muss diese auch die Kosten dafür erstatten.
AG Plön, Urteil vom 26.07.2018 Az. 73 C 57/18.