Fahrtkosten zur Wiederbeschaffung sind erstattungsfähig!
Nach einem Unfall, der sich bereits am 07.12.2017 ereignete, bestand noch Streit in folgenden vier Schadenspunkten: Nutzungsausfallentschädigung (Dauer des Ausfalls), Fahrtkosten, Ersatzbeschaffung sowie Kraftstoff im Unfallfahrzeug. In allen Punkten entsprach der Richter dem Kläger. Das AG hat die Fahrtkosten anerkannt, welche der Kläger pro Kilometer pauschal mit 0,30 € angerechnet hat. Die Fahrtkosten zu den…