Mit Hilfe eines Gerichtsgutachtens hat ein Gericht jüngst festgestellt, dass Versicherungen oftmals mit günstigeren Mietwagenkosten werben, welche in der Praxis gar nicht zu dem Preis zu bekommen sind.
Im konkreten Fall war der Kläger Inhaber eines Taxiunternehmens. Das alleinige Verschulden des Schädigers war geklärt. Streitig waren lediglich offene Mietwagenkosten. Aufgrund des Unfalls war der Kläger gezwungen für eine Dauer von 10 Tagen einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Mit diesem legte er 1.101 km zurück. Die Mietwagenfirma berechnete hierfür 1.504,12 € netto. Die beklagte Versicherung zahlte hierauf lediglich 474 €.
Mit der eingeklagten Differenz von 1.030,12 € hatte der Kläger vollumfänglich Erfolg.
Die Beklagte hatte behauptet, der Kläger hätte ein entsprechendes Fahrzeug bei der Firma Sixt für 230,20 € bzw. bei der Firma Avis für 313,03 € erhalten können. Das Sachverständigengutachten hat dies wiederlegt.
Online-Mietwagenanfrage gestaltet sich schwierig
Bei der Firma Avis hatte sich das Problem gestellt, dass die Internetanfrage schwierig war, weil die Homepage unübersichtlich aufgebaut gewesen sei. Es sei auch nicht möglich gewesen im Kaskoschadenfall eine Selbstbeteiligung von unter 1250 € auszuwählen, wenn man beispielhaft ein neunsitziges Fahrzeug auswählen wollte. Versuchte man die Haftungsbegrenzung zu reduzieren, landete man automatisch bei einem kleineren Fahrzeug. Mieter unter 21 Jahren konnten gar kein Fahrzeug mit sieben oder neun Sitzen anmieten. Zusätzlich konnte man die Anlieferung nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt an einen bestimmten Ort vereinbaren. Ferner müsse man für die Anmietung zwingend eine Kreditkarte einsetzen.
Schließlich sei ein Sieben-Sitzer für 1.099,10 € und ein Neun -Sitzer für 1.363,58 € angeboten worden.
Bei der Firma Sixt sei die Internetabfrage sehr einfach und übersichtlich gewesen. Allerdings habe man auch hier eine Kreditkarte gebraucht. Ferner konnte auch hier nicht die Anlieferung an einen bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit vereinbart werden. Auch hier hätte ein Sieben-Sitzer 969 € und ein Neun-Sitzer 1.241,91 € gekostet.
Falsche Mietwagenangebote der Versicherung
Fazit des Urteils ist, dass angeblich günstigere Angebote, auf welche sich die Versicherungen beruft, tatsächlich gar nicht so zur Verfügung stehen. Letztendlich disqualifiziert dieses Ergebnis auch den Fraunhofer-Marktpreisspiegel, welcher sich im Wesentlichen auf Internetrecherchen stützt.
Allerdings schätzen die Gerichte die erforderlichen Mietwagenkosten anhand des Schwacke-Automietpreisspiegels. Diesem sei bei vielen Vorzug vor der Anwendung des Fraunhofer-Marktpreisspiegels zu geben.
(Urteil AG Sömmerda vom 19.12.2017, Az. 3 C 258/16.)