Die gute Nachricht zuerst!
Unabhängig davon, ob der Brexit ungeordnet oder vollständig geregelt ablaufen wird, sind deutsche Urlauber weiterhin durch ihre KFZ Haftpflichtversicherung geschützt.
Natürlich könnten, obwohl die Haftpflichtversicherung in Großbritannien greift, die britischen Behörden bei der Ein- und Ausreise einen Nachweis des Versicherungsschutzes fordern.
Hier empfehlen wir immer die internationale Versicherungskarte, die sogenannte grüne Karte, mit sich zu führen.
Sollte es zu einem Schaden kommen, sollten Sie sich immer die grüne Karte des Unfallgegners in Kopie geben lassen.
In Kaskofällen verhält sich dies anders. Die grüne Karte stellt keinen Kaskoschutz dar. Wird ein Unfall im Ausland selbst verschuldet, trägt man die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug selbst.
Ratsam ist es, sich im Vorfeld der Reise mit seiner Versicherung in Verbindung zu setzen und über die Möglichkeiten einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung im Ausland zu sprechen.